Die ordentliche Generalversammlung der Aktionäre (GV) ist neben dem Verwaltungsrat ein zwingendes Organ der Gesellschaft. Sie muss jährlich innerhalb von sechs Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres stattfinden. Die Vorbereitung und regelmässig auch die Durchführung liegen in der Verantwortung des Verwaltungsrats.