Aktionärsrechte im neuen Aktienrecht

Der unabhängige Stimmrechtsvertreter ermöglicht nicht persönlich anwesenden oder nicht individuell vertretenen Aktionären ihre Stimmrechte an der Generalversammlung trotzdem auszuüben. Er hat so abzustimmen, wie er vom einzelnen Aktionär angewiesen wird. Seine Unabhängigkeit darf weder tatsächlich noch dem Anschein nach beeinträchtigt sein.

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