Das kleine 1x1 der GV

Die Vorbereitung der Generalversammlung und die Ausführung ihrer Beschlüsse gehört zu den unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben des Verwaltungsrats. Er ist verantwortlich für die gesetzes- und statutenkonforme Einberufung sowie für den korrekten und geordneten Ablauf der Generalversammlung. Der Verwaltungsrat stellt sicher, dass die Aktionäre ihre Mitwirkungsrechte ausüben können und sorgt für die Führung des Protokolls. In der Regel hat der VR-Präsident den Vorsitz und leitet die Generalversammlung.

Der ganze Beitrag zum Thema von Stefanie Meier-Gubser, Mitglied des Beirates SwissBoardForum, ist für Sie als SwissBoardForum Mitglied unter Fachbeiträge zur VR-Praxis zu finden.
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