Informationen zur neuen Coronavirus Erwerbsersatzentschädigung

Der Bundesrat hat Massnahmen getroffen, um die wirtschaftlichen Folgen der weiteren Verbreitung des Coronavirus für die betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmenden abzufedern. Sie sind auf ein halbes Jahr befristet.

Eltern, Personen in Quarantäne, Selbständigerwerbende und freischaffende Künstlerinnen und Künstler haben Anspruch auf diese neue Entschädigung für Erwerbsausfall.

Die Entschädigung wird nicht automatisch ausgerichtet. Beantragen Sie eine allfällige Entschädigung bei Ihrer zuständigen Ausgleichskasse.

Die Merkblätter der Ausgleichskassen, sowie weitere Informationen und das Antragsformular sind unter folgenden Links:  
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