Eltern, Personen in Quarantäne, Selbständigerwerbende und freischaffende Künstlerinnen und Künstler haben Anspruch auf diese neue Entschädigung für Erwerbsausfall.
Die Entschädigung wird nicht automatisch ausgerichtet. Beantragen Sie eine allfällige Entschädigung bei Ihrer zuständigen Ausgleichskasse.
Die Merkblätter der Ausgleichskassen, sowie weitere Informationen und das Antragsformular sind unter folgenden Links: