- Der Bund bürgt zu 100% für Kredite bis CHF 500'000. Die Auszahlung erfolgt einfach, rasch und unkompliziert. Überbrückungskredite können höchstens im Betrag von 10% des Jahresumsatzes verlangt werden. Das Unternehmen muss erklären, dass die Umsatzeinbusse auf die Corona-Pandemie zurückzuführen ist. Der Zinssatz beträgt 0%. Der Kreditantrag steht auf der Website www.covid19.easygov.swiss zur Verfügung.
- Der Bund bürgt zu 85% für Kredite ab CHF 500'000 bis CHF 20 Millionen. Dies setzt eine umfassendere Bankenprüfung voraus, da diese 15% eines Kreditausfalls selber tragen. Der Zinssatz beträgt aktuell 0.5%.
- Für Härtefälle sind noch höhere Beträge möglich, doch müssen diese vom Bund selber genehmigt werden.
- Die unterstützten Unternehmen dürfen keine Dividenden ausschütten, Kapitalanlagen zurückzahlen oder mit dem Kredit andere Darlehen finanzieren.
Dieses Unterstützungspaket ist kumulativ zu den beschlossenen Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit und dem COVID-Erwerbsersatz zur Deckung von Lohnkosten.
Weiterführende Informationen in übersichtlicher Form finden Sie unter https://covid19.easygov.swiss/.